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29.01.2010

Wissen für Sicherheit - Die bene_akademie bietet zertifizierte Lernmodule 

Beratungskompetenz ist das A und O in der Apotheke. Dafür ständig auf dem Laufenden zu bleiben, verlangt von Apothekern und PTAs konti­nu­ier­li­ches Engagement. bene-Arzneimittel bietet den Apotheken-Teams deshalb mit der bene_akademie ab sofort einen fundierten und unkomplizierten Weg, sich regelmäßig fortzubilden.

Apotheker und PTAs tragen bei ihren täglichen Beratungsgesprächen eine maßgebliche Verantwortung für die Gesundheit der Kunden. Welche Besonderheiten sind bei bestimmten Indikationen zu beachten? Wir wirken die unterschiedlichen Medikamente? Sind Wechselwirkungen zu be­für­ch­ten? Das ständige Abrufen von Fachwissen gehört zum Alltag in der Offizin. bene-Arzneimittel bietet deshalb ab sofort unter www.bene-akademie.de zertifizierte Online-Fortbildungen an. Das Münchener Unternehmen unter­stützt auf diese Weise Apotheker und Personal dabei, den fachlichen Anforderungen des Marktes und der Kunden gerecht zu werden. „Mit der bene_akademie möchten wir unser Know-how an die Apotheken weiter­geben und so einen Beitrag zum sicheren Umgang mit Medikamenten leisten“, betont Dr. H. Benend, Geschäftsführer von bene-Arzneimittel.

Die bene_akademie stellt ihren Nutzern kompakte und flexible Lernmodule zur Verfügung. Da der Arbeitsalltag in der Apotheke meist nur wenige Freiräume zur Weiterbildung lässt, ermöglicht dieses Fortbildungsangebot Apothekern und Apothekenpersonal ein breites und tiefes Wissen in sehr kurzen und vor allem frei wählbaren Zeiträumen aufzubauen.

Themen der bene_akademie sind verschiedene Indikationsgebiete, wie aktuell etwa Schmerz mit seinen verschiedenen Symptomen und Therapieformen.

Pro Lerneinheit ist es möglich, zwei Fort­bildungs­punkte der Bundes­apotheker­kammer zu erlangen, verbunden mit einem persönlichen Zertifikat – und der Gewissheit, über mehr Beratungskompetenz zu verfügen. 


 

27.07.2009

Paracetamol: verlässlich und nebenwirkungsarm

Prof. Dr. Konrad Heintze belegt Vertrauenswürdigkeit des Wirkstoffs

Anlässlich aktueller Bericht­erstattungen über den Wirkstoff Paracetamol hat Professor Dr. Konrad Heintze, Pharmakologe der RWTH Aachen, eine Übersichtsarbeit zusammengestellt. Darin untersucht er, ob das bewährte Schmerzmittel hinsichtlich seiner Wirkung und möglicher Nebenwirkungen verkannt wird.

Die Ergebnisse zeigen: Es gibt keinen Anlass zur Beunruhigung. Nach wie vor gilt für Erwachsene eine Tagesmaximaldosis von 4 Gramm des Wirkstoffs Paracetamol. Beachten Patienten diesen Richtwert, besteht keine Gefahr der Überdosierung, da ein ausreichender Sicherheits­abstand zu einer potentiell kritischen Grenzdosierung von mehr als 10 Gramm eingehalten wird.

Angepasst für Jung und Alt

Hilfreich, um für jeden Bedarf die angemessene Dosierung zu finden, sind die vielfältigen Darreichungs- und Dosierungsformen von Paracetamol. Sie berücksichtigen die Bedürfnisse von Jung und Alt: Das Angebot reicht von 75 mg Wirkstoff in Zäpfchen-Form bis zur 1000 mg-Tablette. Werden – wie bei anderen Medikamenten auch – die Dosierungsvorgaben der Packungs­bei­la­gen eingehalten, ist das magenschonende Paracetamol deshalb nach wie vor als neben­wirkungs­armer Wirkstoff zur Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen und Fieber zu empfehlen.

Gesetz schafft Sensibilität

Um einen Missbrauch von größeren Mengen des Wirkstoffs zu vermeiden, wurde am 1. April dieses Jahres die Rezeptpflicht von Groß­packungen Paracetamol eingeführt. Diese Maßnahme trifft jedoch im Alltag nur die wenigsten Verwender. Die üblichen Packungsgrößen, die bei leichten bis mäßig starken Schmerzen und Fieber gewünscht werden, sind weiterhin ohne Rezept in der Apotheke erhältlich. Darüber hinaus kann die Rezeptpflicht als Appell verstanden werden, dass auch weit verbreitete Medikamente wie Paracetamol keine Lifestylepillen sind. Sie sollten maximal drei Tage hinter­einander und nur an zehn Tagen im Monat eingenommen werden.

Die Übersichtsarbeit kann von Fachkreisen und Journalisten unter contact@bene-arzneimittel.de angefordert werden.

 


 

10.04.2009

 

Rezeptpflicht für Paracetamol-Packungen mit mehr als 10 Gramm Paracetamol pro Packung zur oralen Anwendung

Um einen Missbrauch durch suizidgefährdete Menschen zu verhindern, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine mengenmäßige Beschränkung für die rezeptfreie Abgabe dieses Wirkstoffs erlassen.

Ab dem 1. April 2009 sind Großpackungen von Paracetamol mit über 10 Gramm Wirkstoff (sinnvolle Einmaldosis für Erwachsene 1000 Milligramm) rezeptpflichtig. Alle anderen Handelsformen von ben-u-ron sind von der Rezeptpflicht nicht betroffen!

In der Regel ist der Apothekenkunde daran gewöhnt, dass für einen Wirkstoff in manchen Fällen ein Rezept erforderlich sein kann. So ist bspw. ein Ibuprofen-Präparat in einer Konzentration von 200 Milligramm pro Tablette oder Kapsel überwiegend verschreibungsfrei. Für eine höhere Dosierung etwa 400 Milligramm wiederum kann je nach Anwendungsgebiet ein Rezept erforderlich sein. Ähnliches gilt für die Wirkstoffe Diclofenac und Naproxen. In den Köpfen der Patienten sind sie unter „nicht rezeptpflichtig“ abgespeichert, weil der übliche Bedarf meist ohne Rezept gedeckt werden kann. Gleiches gilt künftig für Paracetamol­prä­parate wie ben-u-ron.

Die unter die Rezeptpflicht gefallenen Packungsgrößen von ben-u-ron

- 1000 mg Tabletten N2   (18 Tbl.) und N3   (45 Tbl.)

- 500 mg Tabletten N3   (50 Tbl.)

- 500 mg Kapseln N3   (50 Kps.)

müssen somit über den Arzt rezeptiert werden. Sie sind weiterhin in der Apotheke gegen Vorlage eines Rezepts erhältlich.

Informationen zu den rezeptpflichtigen Präparaten finden Ärzte und Apotheker im Fachkreisbereich >hier.